Die Medien nennen die Angeklagten euphemistisch „Klima-Aktivisten“, aber in Wahrheit sind es natürlich „Klima-Störer“. Heute müssen sich vor dem Amtsgericht Frankfurt fünf von ihnen verantworten. Die wegen „Nötigung“ Angeklagten hatten sich im Oktober 2020 von einer Autobahnbrücke über der A5 abgeseilt und diese für mehrere Stunden blockiert. Der Eingriff in den Straßenverkehr war Teil einer hessenweiten Aktion. Auch die A3 und die A661 wurden in diesem Zuge von Klima-Störern blockiert, in Folge entstanden kilometerlange Staus mit zehntausenden Autos.
Aktionen wie jene auf der A5 sind nicht nur ein Ärgernis für Pendler, Kraftfahrer und Handwerker, sondern auch eine ganze reale Gefahr: Krankentransporte werden an ihrer Weiterfahrt gehindert oder können ihren Einsatzort nicht rechtzeitig erreichen. Auffahrunfälle werden willentlich in Kauf genommen. Die Störer wissen von diesen Risiken ihrer Aktionen, nehmen die Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum aber willentlich in Kauf. Ihnen geht es allein um eine selbstherrliche Inszenierung ihres „Aktivismus“.
Natürlich spricht nichts dagegen, auf demokratische Weise gegen Autobahnausbau zu demonstrieren, aber Abseil- und Blockadeaktion sind gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und sollten entsprechen vor dem Gericht als extremistische Straftaten geahndet werden. Die Gängelung tausender Pendler und die Gefährdung von Menschenleben darf nicht ohne Konsequenzen bleiben und gehört daher strafrechtlich verfolgt und mit der gebotenen Härte verurteilt, auch, um Nachahmer abzuschrecken.