Den Inlandsgeheimdienst gegen die Opposition einsetzen? Geschähe das in Russland, China oder anderswo, würde das wohl auch die deutsche Bundesregierung scharf kritisieren. In Deutschland selbst scheint ein solches Vorgehen aber zum politischen Alltag zu werden. Wenige Tage nachdem wir auf Bundesebene vor Gericht gegen den Verfassungsschutz gewonnen und die Löschung einer diffamierenden Pressemitteilung erzwungen haben, versucht man nun offenbar hier in Hessen, wo nächstes Jahr die Landtagswahlen anstehen, die lästige, politische Konkurrenz durch den Inlandsgeheimdienst auszuschalten. Man will die AfD als „Verdachtsfall“ einstufen. Inhaltliche Gründe? Konnte nicht mal der Verfassungsschutz nennen. Mehr als die Erklärung, dass wir ja Teil der AfD seien, (auf Bundesebene dauert der Rechtsstreit gegen die Schlapphüte noch an) gibt es nicht.
Im Prinzip schonmal nicht schlecht, dass man in Hessen offenbar nichts Kritikwürdiges gefunden hat. Aber dann verbietet es sich, in den freien Wettstreit der Parteien einzugreifen, indem man sich politisch instrumentalisieren lässt. Pikant: Der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen ist ein „politischer Beamter“, der sich an der politischen Richtung der Regierung ausrichten muss und jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann.
Wir werden selbstverständlich gegen diesen Unsinn klagen. Es wäre nicht das erste Mal, dass wir vor Gericht erfolgreich gegen eine ungerechte Behandlung durch den Inlandsgeheimdienst vorgehen würden.