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Klage vor Hessischem Staatsgerichtshof: Keine politischen Beamten in unserer Polizei!

Die Politisierung unserer Landespolizei schreitet voran. Politische Beamte beim LKA und in den Polizeipräsidien sind dabei vor allem deshalb ein Problem, weil sie jederzeit und ohne Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Dadurch entsteht eine besondere – und seitens der Politik vermutlich auch gewünschte – Abhängigkeit von der politischen Führung, die fortan nach Gutdünken über Personalien entscheiden könnte.

Dem klassischen Beamtentum, welches sich nicht etwa einem Parteibuch, sondern Recht, Gesetz und überparteiischer Amtsführung verpflichtet fühlt, widerspricht diese fragwürdige Praxis, die nichts in einer Demokratie zu suchen hat!

Offensichtlich möchte die schwarz-grüne Landesregierung in der Debatte aber keine Kritik gelten lassen und ihr politisches Beamtentum durchdrücken. Anders lässt sich nicht erklären, dass man von dieser Seite nicht nur sachliche Argumente und Expertenmeinungen ignoriert, sondern auch Verweise auf vorangegangene Gerichtsurteile, die unseren kritischen Standpunkt untermauern.

Wir halten die Praxis des politischen Beamtentums nach skizzierter Art für verfassungswidrig, weshalb eine entsprechende Klage beim Hessischen Staatsgerichtshof eingereicht wurde! Es wäre nicht das erste Mal, dass Schwarz-Grün von dieser Instanz gerichtlich in ihre Schranken gewiesen würden.

Zwei Mal schon konnte der Landesregierung verfassungswidriges Verhalten nachgewiesen werden, einmal bezogen auf ihr 12 Milliarden schweres Sondervermögen, das andere mal in Bezug auf eine zu niedrige Beamtenbesoldung. Auch im Kontext der politischen Beamten sind wir uns sicher, dass gegen die Verfassung verstoßen wird – auf Kosten der Demokratie und einer politisch unabhängigen Exekutive.