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„Ministerpräsident Rhein hat seine Neutralitätspflicht verletzt“

Der hessische Landesverband der AfD hat am gestrigen Donnerstag zwei weitere Abmahnungen wegen rechtswidriger Äußerungen des Innenministeriums und des Ministerpräsidenten versenden lassen.

Hintergrund des Vorgehens gegen das Innenministerium ist, dass auch dieses die bereits gegenüber dem Landesamt monierte Pressemitteilung auf eigener Internetseite – und damit in eigener Verantwortlichkeit – veröffentlicht hat. Sowohl diese Bekanntgabe der Einstufung als auch der konkrete Inhalt der Mitteilung sind aus Sicht der AfD unzulässig. Der Ministerpräsident hatte sich zudem am 07.09.2022 in Bayern – in amtlicher Funktion – ungefragt zu Wort gemeldet, die Einstufung bestätigt und sie u. a. als „die exakt richtige Entscheidung“ bewertet. Demonstrationen in Leipzig, bei denen Mitglieder der AfD und der Linken gemeinsam demonstriert haben sollen, waren für ihn zudem Anlass, darin einen „gefährlichen radikalen Kern“ zu erkennen, den es zu verhindern gelte – und wofür er u. a. Verfassungsschutz und Polizei einsetzen wolle.
Dazu Andreas Lichert: „Die AfD in Hessen wird zu Unrecht als Verdachtsfall eingestuft. Es handelt sich um eine parteipolitisch motivierte Maßnahme, die darauf abzielt, einen politischen Mitbewerber zu beschädigen. Wir gehen daher umfassend gegen jede staatliche Einrichtung vor, die diese aus unserer Sicht ungerechtfertigte Einstufung als Verdachtsfall verbreitet.“
Robert Lambrou: „Der Ministerpräsident muss sich an Recht und Gesetz halten und hat eine herausgehobene Vorbildfunktion. Äußert er sich in amtlicher Funktion, darf er sich nicht parteipolitische Mitbewerber beschädigend auslassen oder private Meinungsäußerungen kundtun. Er hat mit seinen Äußerungen seine Neutralitätspflicht verletzt. Dass er dabei sogar schon das bloße Demonstrieren von Oppositionsparteien als ausreichend bewertet, um den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen sie als legitim zu erachten, ist einem demokratischen Rechtsstaat unwürdig.“